Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hausordnung
Gesundheitshaus Ligthart
Aktiv & Gesund eGbR
Aktiv & Gesund eGbR
§1 Geltung
- 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen Aktiv & Gesund GbR, Oldenburger Straße 40, 26316 Varel (im Folgenden „Gesundheitsstudiobetreiber“) und den Mitgliedern über die Nutzung des Gesundheitsstudios.
- 1.2 Das Gesundheitsstudio ist die Filiale des Gesundheitsstudiobetreibers, zu deren Betretung und Benutzung das Mitglied berechtigt ist.
- 1.3 Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Gesundheitsstudiobetreiber abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Betretung und Benutzung des Gesundheitsstudios berechtigt sind.
- 1.4 Diese AGB sind im Gesundheitsstudio ausgehängt. Darüber hinaus sind die AGB auch auf der Website des Gesundheitsstudios (https://www.gesundheitshaus-varel.de/startseite/) abrufbar sowie auf Nachfrage auszuhändigen.
§2 Vertragsschluss
- 2.1 Der Mitgliedsvertrag zwischen dem Gesundheitsstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch eine vollständige Anmeldung und Unterzeichnung des Mitgliedsvertrags im Gesundheitsstudio zustande. Werden zwischen dem Mitglied und dem Gesundheitsstudiobetreiber im Mitgliedsvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Mitgliedsvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor. Die übrigen Regelungen in den AGB, die den einzelvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen, bleiben weiterhin aufrecht.
- 2.2 Mitgliedsverträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden. Alle weiteren Vertragsangelegenheiten sind nur in Anwesenheit des gesetzlichen Vertreters möglich.
§3 Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
- 3.1 Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen dem Gesundheitsstudiobetreiber und dem Mitglied abgeschlossenen Mitgliedsvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen.
- 3.2 Der Mitgliedsvertrag hat den Charakter eines Miet- und Dienstvertrages, da die Trainingsräume und -geräte im Rahmen der Öffnungszeiten dem Mitglied zur Benutzung überlassen werden sowie eine Beratung und Betreuung der Mitglieder durch die Mitarbeiter des Gesundheitsstudios vorgesehen ist.
§4 Nutzung des Gesundheitsstudios
- 4.1 Zutrittsgewährung
- 4.1.1 Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Gesundheitsstudios während der Öffnungszeiten gemäß Punkt 5 und nach Maßgabe des Mitgliedsvertrages berechtigt.
- 4.1.2 Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine Zutrittsberechtigung in Form eines Mitgliedsausweises und eines Chip-Armbandes. Diese Zutrittsberechtigung ist nicht auf andere Personen übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der jeweiligen Zutrittsberechtigung ist untersagt. Bei Missbrauch der Zutrittsberechtigung behält sich das Aktiv & Gesund das Recht vor, eine Verwarnung mit einem Schadensersatz in Höhe von mindestens 50€, eine sofortige Kündigung oder in schwerwiegenden Fällen auch beides durchzusetzen. Jedes Mitglied hat die jeweilige Zutrittsberechtigung sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Gesundheitsstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Für die Erstausstellung sowie Neuausstellung der Zutrittsberechtigung werden Kosten in Höhe von 29€ berechnet. Die in Verlust geratene bzw. beschädigte Zutrittsberechtigung verliert mit Ausstellung der neuen Zutrittsberechtigung ihre Gültigkeit. Zudem wird einmalig zu Vertragsbeginn eine Aufnahmegebühr erhoben. Diese entfällt bei Abschluss eines Monatsvertrages.
- 4.1.3 Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
- 4.1.4 Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
- 4.1.5 Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigender Mittel in den Räumlichkeiten des Gesundheitsstudios ist untersagt.
- 4.2 Hygienevorschriften
- 4.2.1 Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat ein Handtuch mitzuführen und ist für die Desinfektion der Kontaktflächen nach Nutzung eines Trainingsgerätes verantwortlich.
- 4.2.2 Sämtliche Bereiche des Gesundheitsstudios sind sauber zu halten bzw. von den Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- 4.2.3 Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
- 4.2.4 Der Zugang zum Flexx-Trainingsbereich ist nur auf Socken gestattet. Zur Sturzprävention und sicheren Übungsausführung wird das Tragen von Stoppersocken empfohlen.
- 4.3 Sicherheitsvorschriften
- 4.3.1 Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung des Gesundheitsstudiobetreibers oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
- 4.3.2 Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
- 4.3.3 Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablageorten zu verstauen und dürfen nicht im Gesundheitsstudio zurückgelassen werden.
- 4.4 Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
- 4.4.1 Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von sich selbst sowie anderen Mitgliedern zu unterlassen.
- 4.4.2 Bei hoher Auslastung werden die Mitglieder gebeten, maximal einen Satz pro Gerät auszuführen, um mögliche Wartezeiten anderer Mitglieder zu minimieren. So wird jedem Mitglied ein reibungsloser Trainingsablauf gewährleistet. Weitere Sätze können nach einem Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden.
- 4.4.3 Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
- 4.5 Sonstiges
- 4.5.1 Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübungen im Gesundheitsstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf vorheriger individueller Vereinbarung mit dem Gesundheitsstudiobetreiber.
- 4.5.2 Der Gesundheitsstudiobetreiber bietet jedem Mitglied regelmäßige Beratungsgespräche mit Trainingsempfehlungen an. Allfällige Empfehlungen des Gesundheitsstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogrammes nach Art, Umfang und Intensität obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche Beratung keinesfalls ersetzen. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und das Personal oder gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
§5 Öffnungszeiten
- 5.1 Die Öffnungszeiten werden vom Gesundheitsstudiobetreiber in den Räumlichkeiten des Gesundheitsstudios sichtbar ausgehängt.
- 5.2 Unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder behält sich Aktiv & Gesund das Recht vor, bei Bedarf geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten vorzunehmen, solange keiner der Vertragsparteien benachteiligt wird und eine Einhaltung des Mitgliedvertrages dadurch unmöglich wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Gesundheitsstudio mindestens vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
§6 Entgelt
- 6.1 Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils 14-tätig im Voraus zur Zahlung fällig. Anmeldungen, die im Laufe einer Buchung eingehen, werden nicht rückwirkend, sondern zum nächstmöglichen Buchungstermin fällig. Bei Abschluss des Mitgliedsvertrages wird einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 69€ mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt. Der Mitgliedsvertrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlich zugelassenen Höhe. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
- 6.2 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Gesundheitsstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei vom Mitglied verschuldeten Zahlungsrückständen (verschuldeter Zahlungsverzug) können darüber hinaus Betreibungskosten – soweit gesetzlich zulässig – geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass bei Zahlungsverzug von mehr als 12 Wochenraten der gesamte Restbetrag sofort fällig wird. Bei Aussichtslosigkeit einer Zahlungserbringung seitens des Mitglieds behält sich Aktiv & Gesund das Recht auf vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses vor.
- 6.3 Aufgrund begründeter Kostensteigerungen, wie Energiepreiserhöhungen oder Investitionen, behält sich Aktiv & Gesund das Recht vor, Preisanpassungen durchzuführen. Die Erhöhung darf ausschließlich notwendige Kostensteigerungen weitergeben (keinen Gewinnaufschlag). Auch Preissenkungen sind bei geringer ausfallenden Kosten möglich. Bei einer Preiserhöhung um mehr als fünf Prozent wird dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Zudem wird nach frühzeitiger Ankündigung der Preisanpassung dem Mitglied die Möglichkeit eingeräumt, der Anpassung zuzustimmen.
§7 Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
- 7.1 Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit wird vertraglich festgelegt und beträgt – wenn im Einzelfall keine Ausnahmen vereinbart wurden – mindestens einen Monat bis zu 24 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung gilt als rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende in Textform zugegangen ist.
- 7.2 Der Gesundheitsstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
- 7.2.1 das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Gesundheitsstudios (Punkt 4 dieser AGB) verstößt;
- 7.2.2 das Mitglied im Gesundheitsstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
- 7.3 Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
- 7.3.1 das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
- 7.3.2 das Mitglied nach Abschluss des Mitgliedsvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.
- 7.4 Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Mitgliedsvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Gesundheitsstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
- 7.5 Der Mitgliedsvertrag kann pro Jahr maximal für acht Wochen stillgelegt werden, jedoch mindestens 14 Tage. Anmeldungen müssen mindestens 14 Tage vor Beginn der Ruhezeit schriftlich erfolgen. Jede Ruhezeit verschiebt das Ende der Mindestvertragslaufzeit um den entsprechend stillgelegten Zeitraum. Monatsverträge sind vom Recht des Aussetzens ausgenommen.
- 7.6 Das Recht beider Vertragsparteien, den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich. Bei langfristiger Verletzung, Krankheit oder Schwangerschaft (länger als 90 Tage) wird dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt.
§8 Datenschutz
- 8.1 Dem Gesundheitsstudiobetreiber sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder wichtig. Die Datenschutzerklärung des Gesundheitsstudiobetreibers ist im Gesundheitsstudio ausgehängt und nach Anfrage dem Mitglied auszuhändigen.
- 8.2 Die Datenschutzerklärung muss vom Mitglied akzeptiert werden und extern unterzeichnet werden.
§10 Schlussbestimmungen
- 10.1 Das Mitglied hat bei Abschluss des Mitgliedsvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Gesundheitsstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben. Bei vom Mitglied verschuldeten Zahlungsrückständen (verschuldeter Zahlungsverzug) durch fehlende Informationen über geänderte Bankverbindungsdaten können Betreibungskosten – soweit gesetzlich zulässig – geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen
- 10.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt. Bei Unwirksamkeit vereinzelter Bestimmungen greifen die aktuellen gesetzlichen Regelungen.
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Datum, Ort Unterschrift
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